Sachkundenachweis / Hundeführerschein
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) sind Hundehalter (mit bestimmten Ausnahmen) dazu verpflichtet, sich die zur Haltung eines Hundes erforderliche Sachkunde anzueignen und in einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung unter Beweis zu stellen.
Vorbereitung und Prüfung
- Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Prüfung
- Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der praktischen Prüfung